Elektrische Beleuchtung

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    Die Gesamtheit der durch Licht von einer elektrischen Beleuchtungsanlage hervorgerufenen Effekte wird als elektrische Beleuchtung bezeichnet. Solche Effekte können auf den Menschen wirken oder technischen Zwecken dienen.

    Es lassen sich folgende Beleuchtungsarten unterscheiden: direkte, gleichförmige, vorwiegend indirekte und indirekte Beleuchtung. Das Licht einer Leuchte kann stark gerichtet, tiefstrahlend oder breitstrahlend sein. Durch Angabe der Beleuchtungsart und der Spezifizierung (gerichtet, tiefstrahlend oder breitstrahlend) lässt sich die Lichtstärkeverteilung beschreiben.

    Gütemerkmale einer elektrischen Beleuchtungsanlage sind das Beleuchtungsniveau (Beleuchtungsstärke bzw. Leuchtdichte), die Schattigkeit (notwendig, um die Körperlichkeit der Gegenstände zu erkennen), die Blendung (störendes Licht führt zur Herabsetzung der Sehleistung), die Lichtfarbe (den eine Lichtquelle hinterlassenden Farbeindruck) und die Wirtschaftlichkeit. Des Weiteren muss die örtliche Gleichmäßigkeit der elektrischen Beleuchtung, d.h. die Beleuchtungsstärkegleichmäßigkeit im Raum, und die durch die Pulsation des Lichtes (auf Grund des Wechselspannungsbetriebes) beeinflusste zeitliche Gleichmäßigkeit gewährleistet sein.

    Nach dem Zweck der elektrischen Beleuchtung lassen sich z.B. Allgemeinbeleuchtung, Arbeitsplatzbeleuchtung, Straßenbeleuchtung und Notbeleuchtung unterscheiden.

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    1926 Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt.
    1947 Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte.