Elektriker
Aus WISSEN-digital.de
Fachmann für Elektrik. Elektriker ist die oftmals ungenaue Bezeichnung für den Beruf des Elektroinstallateurs. Sein Aufgabenbereich umfasst Gebiete der elektrischen Energietechnik und der Informations- und Nachrichtentechnik (siehe unter Elektrotechnik).
Von ihm auszuführende Tätigkeiten sind z.B. Aufbau, Ausbau und Anschließen von Schalt- und Verteilungsanlagen, Installation und Wartung von Beleuchtungsanlagen, Geräten und Maschinen. Sein berufliches Wissen muss von Kenntnissen über Schalt- und Verteileranlagen, Schutz-, Steuer- und Signaleinrichtungen bis zu Kabeln und den dazugehörigen Einrichtungen reichen.
Kalenderblatt - 24. April
1884 | Die Regierung des Deutschen Reichs erklärt Damara- und Namakwaland, die spätere Kolonie Deutsch-Südwestafrika, zum deutschen Protektorat . |
1926 | Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt. |
1947 | Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte. |