Elektriker

    Aus WISSEN-digital.de

    Fachmann für Elektrik. Elektriker ist die oftmals ungenaue Bezeichnung für den Beruf des Elektroinstallateurs. Sein Aufgabenbereich umfasst Gebiete der elektrischen Energietechnik und der Informations- und Nachrichtentechnik (siehe unter Elektrotechnik).

    Von ihm auszuführende Tätigkeiten sind z.B. Aufbau, Ausbau und Anschließen von Schalt- und Verteilungsanlagen, Installation und Wartung von Beleuchtungsanlagen, Geräten und Maschinen. Sein berufliches Wissen muss von Kenntnissen über Schalt- und Verteileranlagen, Schutz-, Steuer- und Signaleinrichtungen bis zu Kabeln und den dazugehörigen Einrichtungen reichen.

    Kalenderblatt - 24. April

    1884 Die Regierung des Deutschen Reichs erklärt Damara- und Namakwaland, die spätere Kolonie Deutsch-Südwestafrika, zum deutschen Protektorat .
    1926 Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt.
    1947 Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte.