Einigungsvertrag

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    Abkommen vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR über die Herstellung der Deutschen Einheit. Neben dem Staatsvertrag zur Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion (18. Mai 1990) und dem Wahlvertrag (3. August 1990) war der Einigungsvertrag der dritte und wichtigste Vertrag zwischen den beiden deutschen Staaten. Mit dem Inkrafttreten des Vertrags galt das Grundgesetz auch in den fünf neuen Ländern als Gesetzesgrundlage. Die Deutsche Einheit war somit vollendet und dies wurde im Grundgesetz durch Änderung der Präambel und Änderung von Artikel 146 sowie durch Streichung von Artikel 23 deutlich gemacht.

    Kalenderblatt - 24. April

    1884 Die Regierung des Deutschen Reichs erklärt Damara- und Namakwaland, die spätere Kolonie Deutsch-Südwestafrika, zum deutschen Protektorat .
    1926 Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt.
    1947 Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte.