Einbruch

    Aus WISSEN-digital.de

    1. Recht: Eindringen in eine Wohnung, einen Geschäftsraum oder einen anderen umschlossenen Raum. Siehe auch Einbruchdiebstahl, Hausfriedensbruch.
    1. Bergbau: die Herstellung der ersten Vertiefung in die anstehende Abbaufront.
    1. Meteorologie: Abkürzung für Kaltlufteinbruch mit einer ausgeprägten Kaltfront.
    1. Militär: das Eindringen der vordersten Angriffstruppen in die Stellung des Gegners.