Eckzins
Aus WISSEN-digital.de
der bindende Zinssatz für Einlagen auf Konten mit gesetzlicher Kündigungsfrist, der als Richtwert für andere Anlageformen dient. Der Eckzins ist der Zinssatz für Spareinlagen mit "normaler" Kündigungsfrist (drei Monate). An diesem Zinssatz werden andere Zinssätze für Spareinlagen mit außergewöhnlicher (vereinbarter) Kündigungsfrist ausgerichtet.
Kalenderblatt - 20. April
1844 | Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck. |
1916 | Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe. |
1998 | Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf. |