Ebenbürtigkeit

    Aus WISSEN-digital.de

    (veraltet)

    in geburtsständisch organisierten Gesellschaften juristischer Terminus, der die Rechtsgleichheit zweier oder mehrerer Personen auf Grund gleichwertiger Abkunft Gleichwertigkeit bezeichnet. In Deutschland erst 1919 zusammen mit den Standesvorrechten abgeschafft.