Dynastie

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    (griechisch: dynastes, "der Mächtige")

    1. erbliches Herrschergeschlecht, Herrscherhaus. Die Bezeichnung Dynastie dient oft zur historischen Aufgliederung (Karolinger, Hohenstaufen, Habsburger, Bourbonen u.a.), besonders für die Einteilung der altägyptischen Geschichte (seit dem 3. Jahrtausend v.Chr. 31 z.T. unechte Dynastien, korrigiert durch Auswertung des altägyptischen Kalenders, astronomischen Daten, Urkunden). Die Herrschaft wird von Dynast zu Dynast weitergegeben, oft ausschließlich an männliche Nachkommen. In Deutschland herrschte die Dynastie der Hohenzollern bis 1918.
    2. Familie, die im öffentlichen Leben über einen langen Zeitraum großen Einfluss hat.

    Kalenderblatt - 23. April

    1980 Im so genannten zweiten Kohle-Strom-Vertrag verpflichten sich die deutschen Stromversorger zur Abnahme der heimischen Steinkohle. Ziel der Vereinbarung ist neben dem Verzicht auf überflüssige Importe die Sicherung von 100 000 Arbeitsplätzen.
    1990 Karl-Marx-Stadt erhält wieder den Namen Chemnitz. Anlass dazu gab eine Bürgerbefragung, bei der 76 % der Einwohner dafür stimmten.
    1998 Internationale Fluggesellschaften dürfen künftig Nordkorea überfliegen.