Drohung
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im Strafrecht im Allgemeinen die Ankündigung eines Übels, das bestimmt und geeignet ist, die Willensfreiheit des Bedrohten zu beschränken und dessen Entschließung zu beeinflussen. Zum Beispiel ist Drohung unter anderem Tatbestandsmerkmal von Nötigung, Erpressung, Raub.
Im Bürgerlichen Recht berechtigt der Tatbestand der widerrechtlichen Drohung (§ 123 Absatz 1 BGB) zur Anfechtung einer Willenserklärung.
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