Dreiklassenwahlrecht

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    bestand im Gegensatz zum demokratischen Grundsatz der allgemeinen, gleichen und geheimen Wahl vor dem Ersten Weltkrieg in einigen deutschen Staaten, besonders in Preußen, auf Grund der 1849 oktroyierten Verfassung. War innenpolitisch heftig umkämpft, wurde aber erst durch die Revolution 1918 (Novemberrevolution) beseitigt. Es teilte die Stimmberechtigten (Männer) für die Wahl des Abgeordnetenhauses nach dem Steueraufkommen in drei Klassen. Diese wählten in öffentlicher Stimmabgabe die gleiche Anzahl Wahlmänner, diese die Abgeordneten.