Diskont

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    bestimmter Zins- oder Banksatz, der beim Ankauf (Diskontierung) einer finanziellen Forderung (z.B. Wechsel) vor dem Fälligkeitstermin als Ausgleich des Zinsverlustes zu gewähren ist. Das Diskontgeschäft der Banken ist eine wichtige Form der Kreditfinanzierung und setzt sich zusammen aus dem Erwerb von Handels- und mit besonderer Bonität ausgestatteter Finanzwechsel. Den Kreditinstituten obliegt es, die gekauften Forderungen (Diskonten) zu behalten (Portefeuille-Erweiterung) oder sie an die Zentralbank zu einem vorher festgelegten Diskontsatz weiterzuverkaufen (rediskontieren). Der Diskontsatz wird von der Notenbank festgesetzt. Sie kann dadurch das Zinsniveau und die umlaufende Geldmenge steuern. Dieses Instrument wurde 1999 mit der Einrichtung der Europäischen Zentralbank (EZB) abgeschafft. Stattdessen steuert das Diskontgeschäft den Zins und die Geldmenge jetzt über den Zinssatz, den sie den Banken auf ihre Einlagen bei der EZB gewährt.

    Kalenderblatt - 18. April

    1521 Martin Luther erscheint zum zweiten Mal vor dem Wormser Parteitag, verteidigt sich vor Kaiser und Reich und lehnt den Widerruf ab.
    1951 Frankreich, die Bundesrepublik Deutschland, Italien, die Niederlande, Belgien und Luxemburg schließen ihre Kohle- und Stahlindustrie in der Montanunion zusammen und verzichten auf ihre nationalen Souveränitätsrechte über diese Industriezweige.
    1968 Die tschechoslowakische Nationalversammlung wählt Josef Smrkovský zu ihrem neuen Präsidenten, der als einer der populärsten Politiker des "Prager Frühlings" die volle Rehabilitierung der Opfer der Stalinzeit und die Sicherung eines wirklich freien politischen Lebens zu seiner Aufgabe erklärt.