Dienst

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    1. Erfüllung von Pflichten.
    2. in der gotischen Architektur Bezeichnung für Säulen, die Wänden oder Pfeilern vorgelegt sind. Sie dienen einerseits der Wandgliederung, leiten aber auch den Gewölbeschub ab. Die großen Dienste ("alte Dienste") tragen die Gurt- und Schildbogen, die schmäleren "jungen Dienste" die Rippen des Gewölbes.

    Kalenderblatt - 24. April

    1884 Die Regierung des Deutschen Reichs erklärt Damara- und Namakwaland, die spätere Kolonie Deutsch-Südwestafrika, zum deutschen Protektorat .
    1926 Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt.
    1947 Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte.