Dachgesellschaft
Aus WISSEN-digital.de
Hauptgesellschaft eines Konzerns, in die alle zugehörigen Einzelunternehmen eingegliedert sind (Holding-Gesellschaft). Die Kontrolle oder Verwaltung wird dabei durch Erwerb von Aktien oder Geschäftsanteilen der beteiligten Einzelunternehmen ausgeübt. Der Einfluss der Dachgesellschaft kann von der reinen Kapitalanlage bis zur totalen Beherrschung reichen. Die Einzelunternehmen bleiben rechtlich selbstständig. Geschäftspolitik und Verwaltung der Aktien der Einzelunternehmen obliegen aber der Dachgesellschaft.
Kalenderblatt - 18. April
1521 | Martin Luther erscheint zum zweiten Mal vor dem Wormser Parteitag, verteidigt sich vor Kaiser und Reich und lehnt den Widerruf ab. |
1951 | Frankreich, die Bundesrepublik Deutschland, Italien, die Niederlande, Belgien und Luxemburg schließen ihre Kohle- und Stahlindustrie in der Montanunion zusammen und verzichten auf ihre nationalen Souveränitätsrechte über diese Industriezweige. |
1968 | Die tschechoslowakische Nationalversammlung wählt Josef Smrkovský zu ihrem neuen Präsidenten, der als einer der populärsten Politiker des "Prager Frühlings" die volle Rehabilitierung der Opfer der Stalinzeit und die Sicherung eines wirklich freien politischen Lebens zu seiner Aufgabe erklärt. |