Codex Iuris Canonici

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    (lateinisch) Abk.: CIC;

    Zusammenfassung des katholischen Kirchenrechts, von Papst Pius IX. 1904 in Auftrag gegeben. Der Codex besitzt seit 1918 kirchliche Gesetzeskraft und löste das Corpus Iuris Canonici ab.

    Der Codex Iuris Canonici war ursprünglich in fünf Bücher unterteilt: Allgemeine Vorschriften, Sachen-, Personen-, Prozess- und Strafrecht. Am 25. Januar 1983 wurde er von Papst Johannes Paul II. in einer Neubearbeitung veröffentlicht und trat am 27. November 1983 in Kraft.

    Heute ist er in sieben Bücher unterteilt: Allgemeine Normen, Kirchenverfassung, Verkündigungsdienst, Heiligungsdienst, Kirchenvermögen, Strafbestimmungen und Prozessrecht. Er lässt das durch Verträge (Konkordate) geschaffene Recht und das Partikularrecht unberührt. Nach Canon 22 gilt weltliches Recht nur, soweit es diesem göttlichen Recht nicht widerspricht und der CIC darauf verweist. Nach Artikel 114 Grundgesetz i.V.m. Artikel 137 Weimarer Verfassung dagegen, gilt der Vorrang des weltlichen Rechts gegenüber dem kirchlichen, soweit das staatliche Recht nicht auf die Regelung innerkirchlicher Angelegenheiten verzichtet.