Christian Freiherr von Wolff

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    deutscher Philosoph; * 24. Januar 1679 in Breslau, † 9. April 1754 in Halle an der Saale

    Nach dem erfolgreichen Besuch des Magdalenen-Gymnasiums in Breslau bezog der zwanzigjährige Wolff die Universität Jena, um nach dem väterlichen Wunsch Theologie zu studieren, wobei er außerdem noch mathematische und juristische Vorlesungen hörte. 1702 erlangte er in Leipzig die Magisterwürde und wurde zwei Jahre später als Privatdozent zugelassen.

    Durch die Vermittlung von Leibniz, mit dem er im Briefwechsel stand, wurde ihm 1707 in Halle eine Professur für Mathematik und Physik übertragen. Hier verfasste Wolff seine Hauptwerke, durch die er besonders die Philosophie zum Gemeingut der Gebildeten machte. 1710 erschienen seine "Anfangsgründe aller mathematischen Wissenschaften" und 1720 "Vernünftige Gedanken von Gott, der Welt und der Seele des Menschen". Sein philosophisches System, das mit Klarheit und Bestimmtheit die Leibniz'sche Philosophie, die kein abgerundetes Lehrgebäude bildet, popularisiert, fand den allgemeinen Beifall der Zeitgenossen. Dazu trug noch der Umstand bei, dass er die meisten Fachbegriffe durch deutsche Worte ersetzt hatte.

    Die Glaubenslehren der Kirche, die Leibniz philosophisch zu begründen suchte, ließ Wolff als unergründliche Geheimnisse auf sich beruhen. Andererseits meinte er, die Offenbarung könne nichts enthalten, was gegen die Vernunft spräche, und die Sittlichkeit sei nicht von einem bestimmten religiösen Glauben abhängig. Hierdurch machte er die Vernunft zur Richtschnur des Glaubens. Seine Philosophie wurde von der theologischen Fakultät in Halle lebhaft bekämpft. Wolff wurde 1723 "bei Strafe des Stranges" außer Landes verwiesen.

    Landgraf Karl von Hessen-Kassel nahm sich sofort des Vertriebenen an und berief ihn unter sehr günstigen Bedingungen an die Universität Marburg. Um seine Werke der gesamten Welt zugänglich zu machen, schrieb Wolff sie noch einmal in erweiterter Form in lateinischer Sprache.

    Nach dem Tode Friedrich Wilhelm I. wurde er von Friedrich II. wieder nach Halle zurückberufen, unter Ernennung zum Geheimrat und unter Verleihung der Würde des Vizekanzlers der Universität. 1745 wurde er von dem Reichsverweser, Kurfürst Max Joseph von Bayern, in den Reichsfreiherrenstand erhoben. Wolff war ein Mitbegründer des modernen Völkerrechts.