Bundesversicherungsanstalt für Angestellte
Aus WISSEN-digital.de
Abk.: BfA;
Träger der Rentenversicherung für Angestellte mit Sitz in Berlin. Körperschaft des öffentlichen Rechts; Gesetz über die Errichtung der BfA vom 7. August 1953 mit späteren Änderungen.
Hauptaufgabe der BfA ist die Berechnung und Zahlung von Renten und die Durchführung von Rehabilitationsmaßnahmen. Finanziert wird die Arbeit der BfA durch die Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber sowie durch einen Bundeszuschuss; sie hat unter den öffentlichen Institutionen den größten Haushalt.
Kalenderblatt - 25. April
1826 | In England fährt das erste mit einem Verbrennungsmotor angetriebene Fahrzeug. |
1927 | Die in Genf tagende Abrüstungskonferenz einigt sich auf das Verbot des Gaskriegs. |
1945 | Beginn der Gründungskonferenz der Vereinten Nationen. |