Bundesversicherungsanstalt für Angestellte

    Aus WISSEN-digital.de

    Abk.: BfA;

    Träger der Rentenversicherung für Angestellte mit Sitz in Berlin. Körperschaft des öffentlichen Rechts; Gesetz über die Errichtung der BfA vom 7. August 1953 mit späteren Änderungen.

    Hauptaufgabe der BfA ist die Berechnung und Zahlung von Renten und die Durchführung von Rehabilitationsmaßnahmen. Finanziert wird die Arbeit der BfA durch die Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber sowie durch einen Bundeszuschuss; sie hat unter den öffentlichen Institutionen den größten Haushalt.