Bundessozialgericht

    Aus WISSEN-digital.de

    Abk.: BSG;

    oberste Instanz der Bundesrepublik Deutschland für den Bereich der Sozialgerichtsbarkeit mit Sitz in Kassel. Das BSG ist untergliedert in derzeit 13 Fachsenate, bestehend aus jeweils fünf hauptberuflichen bzw. ehrenamtlichen Richtern. Die insgesamt 43 Berufsrichter werden durch den Richterwahlausschuss (je zur Hälfte aus den für die Sozialgerichtsbarkeit zuständigen Landesministern und Vetretern des Bundestages) bestimmt.

    Das Bundssozialgericht entscheidet über Rechtsfragen im Bereich der Sozialversicherung (Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflegeversicherung) und des Sozialhilferechts.