Bundesseuchengesetz
Aus WISSEN-digital.de
Das Bundesseuchengesetz dient der Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten. Es enthält Vorschriften für das Lebensmittelgewerbe, Verkehr und Arbeit mit Krankheitserregern; der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, ihrer Ermittlung bei Verdacht, ihrer Behandlung, Schutzmaßnahmen und Maßnahmen gegenüber der Allgemeinheit. Besondere Regelungen gelten für Einrichtungen des öffentlichen Rechts wie Schulen, Krankenhäuser usw.
Bei übertragbaren Krankheiten besteht eine Meldepflicht. Zur Krankheitsverhütung werden Schutzimpfungen durchgeführt.
Kalenderblatt - 19. April
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