Bundesrecht

    Aus WISSEN-digital.de

    Das Bundesrecht umfasst die Gesamtheit der von den Rechtsetzungsorganen des Bundes erlassenen Rechtsnormen und der nach Bundesrecht fortgeltenden ehemaligen Reichsgesetze in der Bundesrepublik Deutschland.

    Jegliches - kompetenzgerecht erlassene - Bundesrecht geht jeglichem Landesrecht vor ("Bundesrecht bricht Landesrecht", Artikel 31 GG). Eine Ausnahme gilt nur für Landesverfassungen, soweit sie mit dem Grundgesetz übereinstimmen und Grundrechte gewährleisten.

    Kalenderblatt - 23. April

    1980 Im so genannten zweiten Kohle-Strom-Vertrag verpflichten sich die deutschen Stromversorger zur Abnahme der heimischen Steinkohle. Ziel der Vereinbarung ist neben dem Verzicht auf überflüssige Importe die Sicherung von 100 000 Arbeitsplätzen.
    1990 Karl-Marx-Stadt erhält wieder den Namen Chemnitz. Anlass dazu gab eine Bürgerbefragung, bei der 76 % der Einwohner dafür stimmten.
    1998 Internationale Fluggesellschaften dürfen künftig Nordkorea überfliegen.