Bundesrecht
Aus WISSEN-digital.de
Das Bundesrecht umfasst die Gesamtheit der von den Rechtsetzungsorganen des Bundes erlassenen Rechtsnormen und der nach Bundesrecht fortgeltenden ehemaligen Reichsgesetze in der Bundesrepublik Deutschland.
Jegliches - kompetenzgerecht erlassene - Bundesrecht geht jeglichem Landesrecht vor ("Bundesrecht bricht Landesrecht", Artikel 31 GG). Eine Ausnahme gilt nur für Landesverfassungen, soweit sie mit dem Grundgesetz übereinstimmen und Grundrechte gewährleisten.
Kalenderblatt - 23. April
1980 | Im so genannten zweiten Kohle-Strom-Vertrag verpflichten sich die deutschen Stromversorger zur Abnahme der heimischen Steinkohle. Ziel der Vereinbarung ist neben dem Verzicht auf überflüssige Importe die Sicherung von 100 000 Arbeitsplätzen. |
1990 | Karl-Marx-Stadt erhält wieder den Namen Chemnitz. Anlass dazu gab eine Bürgerbefragung, bei der 76 % der Einwohner dafür stimmten. |
1998 | Internationale Fluggesellschaften dürfen künftig Nordkorea überfliegen. |