Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Aus WISSEN-digital.de
Abk.: BMFSFJ;
oberste Bundesbehörde, deren Zuständigkeitsbereich die Familien-, Senioren-, Frauen- und Jugendpolitik umfasst. Dem Ministerium sind das Bundesamt für Zivildienst und das Bundesamt für jugendgefährdende Schriften untergeordnet; weitere Tätigkeitsbereiche sind das Freiwilligenengagement und die Wohlfahrtspflege. Dienstsitz des BMFSFJ ist Berlin.
Das BMFSF gliedert sich in folgende Abteilungen:
Z - Zentralabteilung
II. - Familie
III. - Ältere Menschen
IV. - Gleichstellung
V. - Kinder und Jugend
sowie die abteilungsübergreifende "Koordinierungsgruppe Familienpolitik".
Kalenderblatt - 25. April
1826 | In England fährt das erste mit einem Verbrennungsmotor angetriebene Fahrzeug. |
1927 | Die in Genf tagende Abrüstungskonferenz einigt sich auf das Verbot des Gaskriegs. |
1945 | Beginn der Gründungskonferenz der Vereinten Nationen. |