Bundesimmissionsschutzgesetz
Aus WISSEN-digital.de
Abk.: BImschG;
das Bundesimmisionsschutzgesetz dient dem Umweltschutz; es gewährleistet den Schutz gegen Einwirkungen und Belästigungen durch geräuschvolle oder verunreinigende Anlagen (Immissionen). Es regelt u.a. Genehmigungsverfahren für genehmigungsbedürftige Anlagen, Chlor- und Bromverbindungen als Kraftstoffzusatz, Holzstaubauswurf, Rasenmäherlärm und Baumaschinenlärm. Daneben enthält es Bestimmungen für den Betrieb von Kleinfeuerungsanlagen und Anlagen zur Feuerbestattung.
Kalenderblatt - 19. April
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