Bundesgerichte

    Aus WISSEN-digital.de

    Bundesorgane der Rechtsprechung. Zu den Bundesgerichten gehören nach Artikel 95 des Grundgesetzes der Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht, der Bundesfinanzhof, das Bundesarbeitsgericht und das Bundessozialgericht. Eine besondere Stellung nimmt als eines der obersten Verfassungsorgane das Bundesverfassungsgericht ein. Zusammen bilden die obersten Gerichte einen Senat.