Bilanzgewinn

    Aus WISSEN-digital.de

    der Gewinn des Unternehmens, der an die Aktionäre ausgeschüttet werden kann. Der Bilanzgewinn ergibt sich aus dem Jahresüberschuss (Reingewinn, Periodengewinn, siehe auch Bilanz) plus Gewinnvortrag bzw. minus Verlustvortrag oder aus dem Jahresgewinn minus Einstellung in Gewinnrücklage bzw. plus Entnahme aus der Gewinnrücklage. Teilweise wurden schon vorher Entscheidungen über die Verwendung des Reingewinnes (Jahresüberschuss) getroffen (bei Aktiengesellschaften vom Vorstand); der Bilanzgewinn gibt also nicht den reinen Periodengewinn an. Über die weitere Gewinnverwendung entscheidet (bei Aktiengesellschaften) die Hauptversammlung.

    Kalenderblatt - 23. April

    1980 Im so genannten zweiten Kohle-Strom-Vertrag verpflichten sich die deutschen Stromversorger zur Abnahme der heimischen Steinkohle. Ziel der Vereinbarung ist neben dem Verzicht auf überflüssige Importe die Sicherung von 100 000 Arbeitsplätzen.
    1990 Karl-Marx-Stadt erhält wieder den Namen Chemnitz. Anlass dazu gab eine Bürgerbefragung, bei der 76 % der Einwohner dafür stimmten.
    1998 Internationale Fluggesellschaften dürfen künftig Nordkorea überfliegen.