Bezugsfrist
Aus WISSEN-digital.de
Zeitspanne, in der ein Altaktionär sein Bezugsrecht auf neue Aktien ausüben oder diese Rechte verkaufen kann. Die Bezugsfrist muss mindestens zwei Wochen betragen.
Kalenderblatt - 19. April
1521 | Kaiser Karl V. verhängt über Martin Luther die Reichsacht. |
1941 | Bertolt Brechts "Mutter Courage" wird im Schauspielhaus Zürich uraufgeführt. Die von Helene Weigel verkörperte Protagonistin verliert im Dreißigjährigen Krieg alle ihre Kinder. Brecht will mit seinem Stück die Verzahnung von Kapitalismus und Krieg zeigen. |
1977 | Zum Entsetzen seiner Fans wechselt Franz Beckenbauer in den amerikanischen Fußballverein Cosmos. Der Dreijahresvertrag ist auf ca. sieben Millionen DM festgesetzt. |