Berufsgeheimnis

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    Amtsgeheimnis; berufliche Schweigepflicht über Tatsachen, die dem Verpflichteten in seiner beruflichen Eigenschaft anvertraut worden oder ihm sonst bekannt geworden sind. Ein Verstoß kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden. Gemäß § 203 Strafgesetzbuch vor allem für rechts- und wirtschaftsberatende Berufe (z.B. Steuerberater, Rechtsanwälte), Heilberufe (z.B. Ärzte, Apotheker), Sozialarbeiter und -pädagogen, Berufspsychologen, Ehe-, Familien- und Jugendberater, Berater für Suchtfragen, Mitglieder einer Beratungsstelle nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz, Angehörige eines Unternehmens der privaten Kranken-, Unfall- oder Lebensversicherung.

    Kalenderblatt - 24. April

    1884 Die Regierung des Deutschen Reichs erklärt Damara- und Namakwaland, die spätere Kolonie Deutsch-Südwestafrika, zum deutschen Protektorat .
    1926 Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt.
    1947 Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte.