Belästigung der Allgemeinheit

    Aus WISSEN-digital.de

    auch: grober Unfug;

    Sammelbezeichnung für alle Handlungen, die die öffentliche Ordnung aus moralischen oder sicherheitstechnischen Gründen gefährden; Ordnungswidrigkeit.

    Nach § 118 Ordnungswidrigkeitengesetz handelt ordnungswidrig, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.

    Kalenderblatt - 16. April

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