Beamtenrechtsrahmengesetz

    Aus WISSEN-digital.de

    Abk.: BRRG;

    Das Beamtenrechtsrahmengesetz ist ein vom Bund erlassenes Rahmengesetz zur Vereinheitlichung des Beamtenwesens. Die Kompetenz des Bundes zum Erlass ergibt sich aus Artikel 75 Grundgesetz.

    Es enthält unter anderem Rahmenvorschriften für die Ernennung, die Laufbahnen, Abordnung, Versetzung und Auflösung des Beamtenverhältnisses, Rechte, Pflichten und Personalwesen.