Beamte

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    Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis einer Gemeinde, eines Bezirks oder eines Staates stehen, entweder auf eine bestimmte Amtsdauer oder auf Lebenszeit ernannt bzw. gewählt und zur Treue (Diensteid) gegenüber dem Gemeinwesen verpflichtet sind. Es gibt Verwaltungs- und richterliche Beamte, Zivil- und Militär-Beamte. Neben Arbeitern und Angestellten sind Beamte Teil des Öffentlichen Dienstes. Das Bundesbeamtengesetz (BBG) von 1953 regelt zusammen mit den entsprechenden Landesgesetzen den Status der Beamten. Die Berufung in den Beamtenstatus gilt in der Regel auf Lebenszeit.

    Kalenderblatt - 23. April

    1980 Im so genannten zweiten Kohle-Strom-Vertrag verpflichten sich die deutschen Stromversorger zur Abnahme der heimischen Steinkohle. Ziel der Vereinbarung ist neben dem Verzicht auf überflüssige Importe die Sicherung von 100 000 Arbeitsplätzen.
    1990 Karl-Marx-Stadt erhält wieder den Namen Chemnitz. Anlass dazu gab eine Bürgerbefragung, bei der 76 % der Einwohner dafür stimmten.
    1998 Internationale Fluggesellschaften dürfen künftig Nordkorea überfliegen.