Baukostenzuschuss

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    finanzielle Leistung eines Mieters an den Bauherrn zum Neubau oder zur Instandsetzung von Gebäuden im privaten Wohnungsbau. Hierbei unterscheidet man den verlorenen Baukostenzuschuss, der grundsätzlich zurückzuzahlen ist, und den abwohnbaren Baukostenzuschuss. Der Baukostenzuschuss wird heutzutage nur noch selten praktiziert (wurde durch Mietvorauszahlung oder Mietdarlehen ersetzt).