Baubehörden

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    auch: Bauaufsichtsbehörden, Bauordnungsbehörden;

    Behörden, die sich mit dem Vollzug des Bauordnungsrechts beschäftigen. Ihnen obliegt die Überwachung von Errichtung, Änderung und Abbruch baulicher Anlagen.

    Untere Baubehörde ist die Kreisverwaltungsbehörde, mittlere ist die Regierung, oberste ist das Innenministerium. Untere Baubehörden sind Einrichtungen des Landes.

    Hauptaufgabe ist die Entscheidung über Erlass oder Versagung einer Baugenehmigung.

    Kalenderblatt - 23. April

    1980 Im so genannten zweiten Kohle-Strom-Vertrag verpflichten sich die deutschen Stromversorger zur Abnahme der heimischen Steinkohle. Ziel der Vereinbarung ist neben dem Verzicht auf überflüssige Importe die Sicherung von 100 000 Arbeitsplätzen.
    1990 Karl-Marx-Stadt erhält wieder den Namen Chemnitz. Anlass dazu gab eine Bürgerbefragung, bei der 76 % der Einwohner dafür stimmten.
    1998 Internationale Fluggesellschaften dürfen künftig Nordkorea überfliegen.