Barausgleich
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Zahlung an den Inhaber eines Optionsscheins, die die Lieferung oder Abgabe der Wertpapiere, die dem Optionsschein zugrunde liegen, ersetzt. Dabei wird am Ende der Laufzeit der Differenzbetrag zwischen dem vereinbarten Ausübungspreis und dem aktuellen Wertpapierkurs an der Börse errechnet und an den Optionsscheininhaber ausbezahlt.
Kalenderblatt - 20. April
1844 | Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck. |
1916 | Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe. |
1998 | Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf. |