Bannmeile

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    1. Fläche rund um ein Regierungsgebäude, auf dem Versammlungen aller Art untersagt sind.
    2. im Mittelalter der Bannbezirk einer Stadt oder eines Herrensitzes (Kloster, Schloss, Burg), meist der Umkreis einer Meile, innerhalb dessen kein Fremder Gewerbe oder Handel treiben durfte bzw. für den das Bannrecht bestand.