Bannmeile
Aus WISSEN-digital.de
- Fläche rund um ein Regierungsgebäude, auf dem Versammlungen aller Art untersagt sind.
- im Mittelalter der Bannbezirk einer Stadt oder eines Herrensitzes (Kloster, Schloss, Burg), meist der Umkreis einer Meile, innerhalb dessen kein Fremder Gewerbe oder Handel treiben durfte bzw. für den das Bannrecht bestand.
Kalenderblatt - 28. März
1939 | Franco gewinnt den spanischen Bürgerkrieg mit der Unterwerfung Madrids. |
1962 | Die DDR verabschiedet ihr eigenes Zollgesetz. |
1979 | Reaktorunfall im amerikanischen Harrisburg, der die Gefahr einer riesigen Verseuchung des Umlands heraufbeschwört. |
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