Bankgeheimnis

    Aus WISSEN-digital.de

    die Pflicht einer Bank, über ihre Kunden keinerlei Auskünfte an Dritte weiterzugeben und das Recht, Auskünfte Dritten gegenüber zu verweigern, erstmals schriftlich in Nr. 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken vom 1. Januar 1993 festgehalten. Das steuerliche Bankgeheimnis wurde rückwirkend zum 1. Januar 2003 abgeschafft, d.h. die Banken sind von nun an verpflichtet, den Finanzämtern Auskunft zu erteilen.