Böser Glaube
Aus WISSEN-digital.de
(lateinisch: mala fides)
beim Eigentumserwerb ist der Erwerber gemäß § 932 Absatz 2 BGB nicht in gutem Glauben, wenn ihm bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, dass die Sache nicht dem Veräußerer gehört.
Siehe auch gutgläubiger Erwerb.
Kalenderblatt - 25. April
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1945 | Beginn der Gründungskonferenz der Vereinten Nationen. |