Börsenzulassung

    Aus WISSEN-digital.de

    Voraussetzung, damit ein Wertpapier überhaupt an der Börse notiert werden kann. Über die Zulassung entscheidet die Zulassungsstelle des jeweiligen Börsenplatzes. Die Voraussetzungen variieren je nach Marktsegment. Verpflichtend ist jedoch, dass der Emittent ein Zulassungsprospekt erstellt, das alle wertpapierbezogenen Angaben enthält.

    Kalenderblatt - 23. April

    1980 Im so genannten zweiten Kohle-Strom-Vertrag verpflichten sich die deutschen Stromversorger zur Abnahme der heimischen Steinkohle. Ziel der Vereinbarung ist neben dem Verzicht auf überflüssige Importe die Sicherung von 100 000 Arbeitsplätzen.
    1990 Karl-Marx-Stadt erhält wieder den Namen Chemnitz. Anlass dazu gab eine Bürgerbefragung, bei der 76 % der Einwohner dafür stimmten.
    1998 Internationale Fluggesellschaften dürfen künftig Nordkorea überfliegen.