Börsengesetz

    Aus WISSEN-digital.de

    Abk.: BörsG;

    Gesetz aus dem Jahr 1896, das die grundlegenden Bestimmungen über Zulassung von Wertpapieren, die Organisation der Börse, das Maklerwesen und Kursfeststellungen beinhaltet. Wurde mehrmals überarbeitet und geändert, z.B. 1989, um die Einführung des Terminhandels (deutsche Terminbörse) zu gewährleisten.

    Neben diesem allgemeinen Gesetz gibt es an den verschiedenen Börsen noch so genannte Insider-Regeln wie Satzungen oder freiwillige Vereinbarungen.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.