Aussperrung

    Aus WISSEN-digital.de

    zeitweilige Ausschließung der Belegschaft eines Betriebes durch den Arbeitgeber, erfolgt als Reaktion auf einen Streik und ist wie dieser ein rechtlich zulässiges Mittel im Tarifkonflikt. Während der Aussperrung wird der Lohn nicht weitergezahlt; das Arbeitsverhältnis bleibt jedoch unverändert bestehen.

    Kalenderblatt - 23. April

    1980 Im so genannten zweiten Kohle-Strom-Vertrag verpflichten sich die deutschen Stromversorger zur Abnahme der heimischen Steinkohle. Ziel der Vereinbarung ist neben dem Verzicht auf überflüssige Importe die Sicherung von 100 000 Arbeitsplätzen.
    1990 Karl-Marx-Stadt erhält wieder den Namen Chemnitz. Anlass dazu gab eine Bürgerbefragung, bei der 76 % der Einwohner dafür stimmten.
    1998 Internationale Fluggesellschaften dürfen künftig Nordkorea überfliegen.