Ausschließung
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Hinderung von Gerichtspersonen (vgl. § 41 Zivilprozessordnung, §§ 22, 23 Strafprozessordnung, § 54 Verwaltungsgerichtsordnung, § 51 Finanzgerichtsordnung, § 60 Sozialgerichtsgesetz) oder Verwaltungsbeamten (vgl. § 20 Verwaltungsverfahrensgesetz, § 82 Abgabenordnung) an der Ausübung des Amtes, weil Möglichkeit der Parteinahme, z.B. wegen Verschwägerung, besteht.
Kalenderblatt - 29. März
1894 | 34 Frauenorganisationen schließen sich zum Bund deutscher Frauenvereine (BdF) zusammen. |
1958 | Uraufführung von Max Frischs "Biedermann und die Brandstifter" in Zürich. |
1971 | Der jugoslawische Präsident Tito wird als erstes Oberhaupt eines sozialistischen Landes von Papst Paul VI. empfangen. |
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