Ausnahmezustand

    Aus WISSEN-digital.de

    eine durch die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit bedingte, zeitlich und inhaltlich begrenzte Einschränkung der verfassungsmäßigen Freiheitsrechte in Krisenzeiten (z.B. Katastrophen). Während eines Ausnahmezustands erhält die Regierung außerordentliche Vollmachten. Die normale Gesetzgebung wird meistens durch Notverordnungen ersetzt. Grundrechte und Verfassungsnormen werden außer Kraft gesetzt. Polizei oder Militär übernehmen im zivilen Bereich wichtige Aufgaben (Kontrolle der Massenmedien, Wirtschaft und Verwaltung). Im Grundgesetz war ursprünglich kein Ausnahmezustand vorgesehen, mit den Notverordnungsgesetzen (1968) wurde ein verfassungsrechtlich legaler Ausnahmezustand geschaffen.

    Kalenderblatt - 16. April

    1922 Das Deutsche Reich und die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken schließen in Rapallo am Rande der Weltwirtschaftskonferenz von Genua einen Freundschaftsvertrag, den so genannten Rapallo-Vertrag.
    1925 Im Grab der vor über 45 Jahren verstorbenen Bernadette wird deren Leichnam unverwest aufgefunden. Das Grab wurde anlässlich ihrer Seligsprechung geöffnet. Sie hatte als Kind mehrere Marienerscheinungen.
    1945 Hitler verlangt die Verteidigung der Ostfront bis zum letzten Tropfen Blut.