Auskunftsverweigerungsrecht

    Aus WISSEN-digital.de

    nach § 55 Strafprozessordnung das Recht des Zeugen, die Auskunft auf Fragen zu verweigern, deren Beantwortung ihm selbst oder einem Angehörigen die Gefahr bringt, wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.

    Kalenderblatt - 20. April

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    1916 Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe.
    1998 Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf.