Auflage (Recht)
Aus WISSEN-digital.de
- im Erbrecht rechtliche Verpflichtung des Erben zu einer Leistung, z.B. durch Verfügung im Testament des Erblassers, z.B. Verpflichtung zur Grabpflege.
- im Verwaltungsrecht Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts. Mit dem Verwaltungsakt wird ein bestimmtes Tun, Dulden oder Unterlassen vorgeschrieben.
Kalenderblatt - 23. April
1980 | Im so genannten zweiten Kohle-Strom-Vertrag verpflichten sich die deutschen Stromversorger zur Abnahme der heimischen Steinkohle. Ziel der Vereinbarung ist neben dem Verzicht auf überflüssige Importe die Sicherung von 100 000 Arbeitsplätzen. |
1990 | Karl-Marx-Stadt erhält wieder den Namen Chemnitz. Anlass dazu gab eine Bürgerbefragung, bei der 76 % der Einwohner dafür stimmten. |
1998 | Internationale Fluggesellschaften dürfen künftig Nordkorea überfliegen. |