Auflage (Recht)

    Aus WISSEN-digital.de

    1. im Erbrecht rechtliche Verpflichtung des Erben zu einer Leistung, z.B. durch Verfügung im Testament des Erblassers, z.B. Verpflichtung zur Grabpflege.
    2. im Verwaltungsrecht Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts. Mit dem Verwaltungsakt wird ein bestimmtes Tun, Dulden oder Unterlassen vorgeschrieben.

    Kalenderblatt - 23. April

    1980 Im so genannten zweiten Kohle-Strom-Vertrag verpflichten sich die deutschen Stromversorger zur Abnahme der heimischen Steinkohle. Ziel der Vereinbarung ist neben dem Verzicht auf überflüssige Importe die Sicherung von 100 000 Arbeitsplätzen.
    1990 Karl-Marx-Stadt erhält wieder den Namen Chemnitz. Anlass dazu gab eine Bürgerbefragung, bei der 76 % der Einwohner dafür stimmten.
    1998 Internationale Fluggesellschaften dürfen künftig Nordkorea überfliegen.