Arzneimittel

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    auch: Medikamente, Pharmaka;

    Einleitung

    Arzneimittel sind Mittel zur Verhütung, Behandlung und Erkennung von Krankheiten.

    Exakter - im Sinne des Arzneimittelgesetzes vom 16. 5. 1961 (Fassung 23. 6. 1964) - Stoffe oder Zubereitungen von Stoffen, die dazu bestimmt sind, durch Anwendung am oder im menschlichen oder tierischen Körper

    a) die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktionen des Körpers oder seelische Zustände erkennen zu lassen oder zu beeinflussen;

    b) vom menschlichen oder tierischen Körper erzeugte Wirkstoffe oder Körperflüssigkeiten zu ersetzen;

    c) Krankheitserreger, Parasiten oder körperfremde Stoffe zu beseitigen oder unschädlich zu machen.

    Als therapeutische Dosis wird die für den gewünschten Heilerfolg benötigte Menge bezeichnet, bei der toxischen Dosis überwiegen die schädlichen Nebenwirkungen. Verschiedene Medikamente können sich bei gleichzeitiger Einnahme in ihrer Wirkung wechselseitig beeinflussen, besondere Gefahr besteht beim Genuss von Alkohol. Der Medikamentenmissbrauch kann zu schweren Formen der Abhängigkeit führen. Der Verkehr mit Arzneimitteln ist durch zahlreiche Gesetze und Verordnungen geregelt.

    Arzneimittel sollen in vor Kindern geschützten, verschließbaren Behältnissen kühl und trocken aufbewahrt werden. Die Haltbarkeit der Mittel ist sehr unterschiedlich und meist begrenzt.

    Einteilung

    Im Arzneibuch aufgeführte Mittel sind "offizinelle", besonders stark wirkende Mittel, welche Sucht erzeugen, Betäubungsmittel.

    Die Unterteilung der Arzneimittel ist nach verschiedenen Gesichtspunkten möglich:

    a) nach der Lehrmeinung: allopathische, biochemische, homöopathische Mittel;

    b) nach dem Ursprung: Mineralreich, Pflanzen, Tiere, Mikroorganismen;

    c) nach der Zustandsform: gasförmige, flüssige, feste Mittel;

    d) nach der Anwendungsart:

    1. äußerliche Mittel (Haut, Schleimhaut);

    2. innerliche Mittel, die sich wiederum aufteilen in:

    - perorale Mittel (durch den Mund einzunehmen),

    - sublinguale Mittel (unter der Zunge zergehen lassen),

    - rektale Mittel (Einführung in den Mastdarm),

    - perkutane Mittel (durch die Haut aufzunehmen),

    - durch Inhalation zugeführte Mittel (Aerosol, Narkose),

    - patenterale Mittel (unter Umgehung des Magen-Darm-Kanals) und

    - durch Einspritzung zugeführte Mittel, zu denen subkutane (unter die Haut), intrakutane (in die Haut), intramuskuläre (in die Muskeln), intravenöse (in die Venen), intralumbale (in das Rückenmark), intraperitoneale (in die Bauchhöhle), intrauterine (in die Gebärmutter), intrakardiale (ins Herz) und intraartikuläre (in die Gelenke) Mittel gehören.

    e) Außerdem unterscheidet man zwischen Mitteln, die auch außerhalb der Apotheke verkauft werden können und solchen, die nur in der Apotheke erhältlich sind; letztere können rezeptpflichtig sein, d.h. die Abgabe erfolgt nur auf ärztliche Verordnung. Nicht rezeptpflichtige Arzneimittel werden im so genannten Handverkauf abgegeben.

    3. Darreichungsformen

    Arzneimittel werden meist in bestimmten Arzneiformen angewandt: Lösung (Tropfen, Saft, Einspritzung), Mixtur, Tabletten, Dragée, Kapsel, Pulver, Pille, Pastille, Körner, Zäpfchen (Suppositorium), Stäbchen, Vaginalkugeln, Paste, Salbe, Emulsion, Liniment, Gallerte (Gel), Balsam, Pflaster. Weitere Zubereitungsformen sind Abkochung, Aufguss, Extrakt, Tinktur und Teemischung. Arzneispezialitäten sind Arzneimittel, die in gleichbleibender Zusammensetzung hergestellt und in abgabefertiger Packung unter einer besonderen Bezeichnung (Warenzeichen) in Umlauf gebracht werden.