Artenschutzabkommen

    Aus WISSEN-digital.de

    auch: Washingtoner Artenschutzabkommen (WA);

    am 3. März 1973 in Washington geschlossenes und am 1. Juli 1975 in Kraft getretenes Internationales Abkommen über das Handelsverbot mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten. Das Übereinkommen soll den durch Handelsinteressen bedrohten Bestand vieler wild lebender Arten schützen und sieht dafür ein umfassendes Kontrollsystem für den internationalen Handel mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten und den aus ihnen hergestellten Produkten vor.

    Dabei spielt die CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora ) eine besondere Rolle. In drei Anhängen wird der Handel mit bestimmten Arten, abhängig von deren Gefährdungsausmaß, verboten oder eingeschränkt. Insgesamt sind in den Anhängen über 3 000 Tier- und Pflanzenarten aufgelistet. Dem Abkommen sind insgesamt 166 Staaten beigetreten.

    Beispiele für die Auswirkungen des Abkommens sind z.B. das Einfuhr- und Handelsverbot für Elfenbein, um die beiden afrikanischen Elefantenarten vor dem Aussterben zu schützen, das Einfuhrverbot für zahlreiche Felle von Wildkatzen oder die starke Einschränkung und die Kontrolle des Handels mit geschützten lebenden Tieren und Pflanzen. Aber auch Verbote für exotische Nahrungsmittel wie Schildkröten und Froschschenkel haben zum Schutz der Tiere und Pflanzen beigetragen.

    Angesichts von sich erholenden Elefantenbeständen im südlichen Afrika drängen insbesondere Südafrika, Botswana und Namibia auf die Aufhebung des Handelsverbots für Elfenbein. 1997 und 2002 wurde der Verkauf von Elfenbein innerhalb enger Grenzen durch Artenschutzkonferenzen genehmigt. Das Thema bleibt allerdings unter den Vertragsstaaten extrem umstritten.

    Seit dem 1. Juni 1997 besteht die EU-Artenschutzverordnung, die das Artenschutzabkommen in den Ländern der Europäischen Union umsetzt.

    Siehe auch Artenschutz.

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