Arbeitsverhältnis

    Aus WISSEN-digital.de

    Ein auf den Austausch von Arbeitsleistung (Arbeitnehmer) und Arbeitslohn (Arbeitgeber) gerichtetes Schuldverhältnis. Es wird durch einen Arbeitsvertrag begründet. Dem Arbeitnehmer obliegt die Treue- und Leistungspflicht gegenüber dem Arbeitgeber. Dem obliegt die Fürsorgepflicht (Arbeitsschutz, Recht auf Urlaub) gegenüber dem Arbeitnehmer.

    Das Arbeitsverhältnis endet durch Kündigung, Tod des Arbeitnehmers oder seinen Eintritt in den Ruhestand.