Arbeitgeberverbände

    Aus WISSEN-digital.de

    Zusammenschluss der Arbeitgeber auf freiwilliger Basis in Form privatrechtlicher Vereine. Arbeitgeberverbände sind Verhandlungspartner der Gewerkschaften und vertreten als solche die sozialpolitischen Interessen ihrer Mitglieder gegenüber den Forderungen der Arbeitnehmer. Dachverband ist die BDA (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V.), die ihren Sitz in Berlin hat. In Tarifbelangen hat sie keine Weisungsbefugnis gegenüber den Teilverbänden.

    Kalenderblatt - 24. April

    1884 Die Regierung des Deutschen Reichs erklärt Damara- und Namakwaland, die spätere Kolonie Deutsch-Südwestafrika, zum deutschen Protektorat .
    1926 Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt.
    1947 Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte.