Antrag

    Aus WISSEN-digital.de

    1. Zivilrecht; §§ 145 ff Bürgerliches Gesetzbuch: die einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, mit der eine Person einer anderen Person (Erklärungsempfänger) den Abschluss eines Vertrages so anbietet (Angebot, Offerte), dass das Zustandekommen des Vertrages nur von der Zustimmung (Annahme) des Erklärungsempfängers abhängt.
    2. Öffentliches Recht: die von einem möglichen Berechtigten an die Verwaltung gerichtete Aufforderung zu einem bestimmten Verhalten (z.B. Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung).

    Kalenderblatt - 18. April

    1521 Martin Luther erscheint zum zweiten Mal vor dem Wormser Parteitag, verteidigt sich vor Kaiser und Reich und lehnt den Widerruf ab.
    1951 Frankreich, die Bundesrepublik Deutschland, Italien, die Niederlande, Belgien und Luxemburg schließen ihre Kohle- und Stahlindustrie in der Montanunion zusammen und verzichten auf ihre nationalen Souveränitätsrechte über diese Industriezweige.
    1968 Die tschechoslowakische Nationalversammlung wählt Josef Smrkovský zu ihrem neuen Präsidenten, der als einer der populärsten Politiker des "Prager Frühlings" die volle Rehabilitierung der Opfer der Stalinzeit und die Sicherung eines wirklich freien politischen Lebens zu seiner Aufgabe erklärt.