Anteilswert
Aus WISSEN-digital.de
Preis, zu dem ein Anleger seine Fondsanteile zurückgeben kann. Der Anteilswert berechnet sich aus dem Wert des Fondsvermögens dividiert durch die Zahl der insgesamt ausgegebenen Anteile an einem bestimmten Stichtag. Da der Anleger beim Kauf eines Anteils Miteigentümer am Fondsvermögen wird, hat er einen Anspruch darauf, seine Anteile zum jeweiligen Anteilswert wieder zurückgeben zu können. Der Anteilswert wird daher auch Rücknahmepreis genannt.
Kalenderblatt - 25. April
1826 | In England fährt das erste mit einem Verbrennungsmotor angetriebene Fahrzeug. |
1927 | Die in Genf tagende Abrüstungskonferenz einigt sich auf das Verbot des Gaskriegs. |
1945 | Beginn der Gründungskonferenz der Vereinten Nationen. |