Anspruch

    Aus WISSEN-digital.de

    das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (§ 194 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch). Ein Anspruch ist durch Klage gerichtlich durchsetzbar; er unterliegt der Verjährung.

    Kalenderblatt - 24. April

    1884 Die Regierung des Deutschen Reichs erklärt Damara- und Namakwaland, die spätere Kolonie Deutsch-Südwestafrika, zum deutschen Protektorat .
    1926 Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt.
    1947 Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte.