Anrechnungszeiten

    Aus WISSEN-digital.de

    früher: Ausfallzeiten;

    innerhalb der Zeiten, die für die gesetzliche Rentenversicherung relevant sind, die beitragslosen Zeiten, welche u.U. auf die Rente angerechnet werden (bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall ohne Lohnfortzahlung, Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit, Schwangerschaft, Ausbildung).