Anker

    Aus WISSEN-digital.de

    1. Schifffahrt: Gerät, mit dessen Hilfe ein Wasserfahrzeug, Seezeichen o.Ä. auf freiem Wasser an einem bestimmten Ort gegen Wind, Seegang und Strömung festgehalten wird. Der Anker ist im Allgemeinen ein aus mehreren Armen (Flunken) bestehender Stahlhaken, der mit dem Fahrzeug meist durch eine Gliederkette verbunden ist. Er wird beim Ankern auf den Gewässergrund niedergelassen und gräbt sich mit einem oder mehreren Armen beim Schleifen über den Grund in diesen ein. Der heute gebräuchliche Patent-Anker hat ein gegen den Ankerschaft drehbares Querjoch (Kreuzstück) mit zwei Armen. Liegt er flach auf dem Grund auf, so bewirkt bei Zugbelastung der Ankerkette das über den Schaft hinausragende Passstück ein Kanten des Querjochs und somit ein Eindrücken der Armee in den Grund.
      Mit einem Treib-Anker werden z.B. Segelboote ausgerüstet. Er besteht aus einer kegelstumpfförmigen Segeltuchhülle und wird bei Manövrierunfähigkeit des Fahrzeuges ausgesetzt, um ein stärkeres Abtreiben desselben zu verhindern.
    2. Elektrotechnik:
      a) bei rotierenden elektrischen Maschinen der Teil, in dessen (Anker-)Wicklungen funktionsbestimmende Spannung induziert werden. Anker kann sowohl der Ständer (z.B Innenpolsynchronmaschine) als auch der Läufer (z.B. Gleichstrommaschine) sein.
      b) bei Relais oder Schützen das von den Polen eines Elektromagneten anzuziehende, bewegliche Eisenteil, das ein oder mehrere Schaltkontakte betätigt (z.B. Klapp-, Gleit-Anker).
    3. Bautechnik: Bauelement zur Verbindung, Sicherung oder Einspannung von Bauteilen gegen horizontales oder vertikales Verschieben und Abheben, auch zur Abspannung von Mastern. Anker bestehen aus Rund- oder Flachstahl, Stahlseilen; Form und Ausbildung sind abhängig von dem Verwendungszweck und den aufzunehmenden Kräften /Zug-, Schub- oder Scherkräfte). Man unterscheidet Haken- und Gabel- Anker zur Befestigung von Mauerverblendungen; Balken-Anker zur Verbindung der Holzdeckenbalkenlage mit den Außenwänden (je nach Lage unterteilt in Kopf- und Giebel-Anker); Keil-Anker zur Verbindung von Wandfertigteilen mit dem Bauwerksskelett; Ring-Anker (umlaufender Stahlbetonbalken auf Höhe der Geschossdecke in den Umfassungswänden des Bauwerkes) zur Horizontalaussteifung; Abspann-Anker (Bauelement aus Stahlseil, Ankerfuß und Spannschraube) zur Abspannung von Masten; Erd-Anker (zur Verankerung von Spundwänden, Stützmauern), die mittels Zugglieder Kräfte in den Boden oder Fels übertragen.
    4. bei Uhren: Teil der Steigradhemmung, aus geschliffenen Rubinen und Saphiren (Ankersteine).
    5. Maschinenbau: Stahlbolzen, der zur Befestigung von Maschinen an Mauern, Decken o.Ä. verwendet wird.

    Kalenderblatt - 16. April

    1922 Das Deutsche Reich und die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken schließen in Rapallo am Rande der Weltwirtschaftskonferenz von Genua einen Freundschaftsvertrag, den so genannten Rapallo-Vertrag.
    1925 Im Grab der vor über 45 Jahren verstorbenen Bernadette wird deren Leichnam unverwest aufgefunden. Das Grab wurde anlässlich ihrer Seligsprechung geöffnet. Sie hatte als Kind mehrere Marienerscheinungen.
    1945 Hitler verlangt die Verteidigung der Ostfront bis zum letzten Tropfen Blut.