Amtseid

    Aus WISSEN-digital.de

    Eid, den ein Staatsoberhaupt (Bundespräsident, Bundeskanzler, Bundesminister) zu Beginn seines Amtsantritts zu leisten hat. Der Amtseid hat die Form eines feierlichen Gelöbnisses in dem das Staatsoberhaupt versichert, die Amtsobliegenheiten gewissenhaft zu erfüllen sowie die Verfassung und die Gesetze zu achten. Er entspricht dem Diensteid bei Beamten und Soldaten.